1. Die Erbringung von Facility Management-Leistungen aller Art für die Betreiber von Krankenhäusern und deren Einrichtungen. Hierzu zählt zum Beispiel die Erbringung von Patienten- und Stationsservices, die Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen. 2. Die Gesellschaft erbringt die Leistungen gemäß vorstehender Ziffer 1 vorwiegend gegenüber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Krankenhaus gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie gegenüber deren jeweiligen Tochtergesellschaften. 3. Die Gesellschaft darf die Leistungen gemäß vorstehender Ziffer 1 auch anderen Krankenhäusern, Altenheimen und Dritten gegenüber erbringen, wenn und soweit der Anteil dieser Fremdleistungen 50 % des Gesamtumsatzes der Gesellschaft nicht übersteigt.
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