1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Gegenstand sowie Ziel und Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Bildung und Erziehung von Schulkindern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen für Schulkinder, welche Bildung, Erziehung und Betreuung bieten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft durch die Errichtung von Arbeitskreisen und die Durchführung von Veranstaltungen auch die Weiterbildungen von Erwachsenen fördern. Dabei sollen verschiedene Erkenntnisse der Pädagogik in die erzieherische Praxis eingebracht werden. Die Einrichtung und der Betrieb mehrerer Kindertagesstätten ist möglich. 3. Die Gesellschaft darf andere steuerbegünstigte Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen.
Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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