(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines ambulanten Zentrums für Physiotherapie und Sport gemäß § 124 SGB V. (3) Der Satzungszweck kann ferner verwirklicht werden durch ein planmäßiges Zusammenwirken gem. § 57 Abs. 3 AO mit der gemeinnützigen Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital in Form von Erbringung physiotherapeutischen Dienstleistungen gegenüber den Patienten der Stiftung. (4) Die Gesellschaft kann ferner als Hilfsperson gem. § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere gemeinnützige Organisationen zur Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke tätig werden. (5) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt.
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