I Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. II Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. III Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb -von Krankenhäusern, -von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung), -von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), -von Einrichtungen zur Rehabilitation, -von Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen, -von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie von behinderten Menschen, -von Einrichtungen zur Inklusion, -von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, -von Instituten für Gesundheitsförderung, -von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, -von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Studenten in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. IV Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i. S. d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den eigenen steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften (u. a. Katholische Kranken- und Pflegeeinrichtungen Leverkusen GmbH, St. Josefs Krankenhaus Hilden GmbH, Katholische Senioreneinrichtungen Kplus GmbH, Genesis GmbH) sowie insbesondere, aber nicht ausschließlich, den in Anlage 1 benannten steuerbegünstigten Körperschaften des Alexianer-Verbundes, im Wege der in Anlage 1 aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. V Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig.
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