Beratung und Betreuung von Inhabern großer Privatvermögen bei der Analyse, Organisation, Überwachung und Steuerung ihrer Vermögen; Das beinhaltet unter anderem einen ganzheitlichen Betrachtungsansatz, Vermögenskonsolidierung, Vermögenscontrolling, Finanz- und Vermögensplanung, Nachfolge- & Nachlassplanung, Immobilien- und Beteiligungsmanagement und Organisation. Weiter die Erbringung der folgenden Finanzdienstleistungen: a. die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), b. die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), c. die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), d. die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG). Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der genannten Finanzdienstleitungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen; sie darf bei der Erbringung der genannten Finanzdienstleitungen Finanzinstrumente auf eigene Rechnung weder anschaffen noch veräußern. Weiter - die Vermittlung von Immobilien-Darlehensverträgen (Immobiliendarlehensvermittlung), - die Annahme und die Ausübung des Amtes eines Testamentsvollstreckers und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Finanzdienstleister, Versicherungsmakler
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