(1) ist die Entwicklung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer digitalen Plattform für sich selbst und/oder Dritte, die als Interface für standardisierte Immobiliendaten, dem Austausch von Immobilienmarktdaten und dem Immobilienhandel dient. (2) Die Plattform soll Nutzern ermöglichen, Zugriff auf allgemeine und standardisierte Basisdaten von Immobilien zu erhalten, Daten mit anderen Akteuren der Immobilienwirtschaft abzugleichen, Handels- und Marktinformationen zu erhalten und Immobilienhandel zu betreiben. Tätigkeiten gemäß § 652 und MaBV sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft wird ferner tätig in der Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Methoden zur Verbesserung der digitalen Plattform, einschließlich der Implementierung künstlicher Intelligenz, Maschinenlernen, digitalen Zwillingen und anderer fortschrittlicher Technologien und Systemen. (4) Neben der primären digitalen Plattform kann die Gesellschaft weitere ähnliche oder ergänzende digitale Produkte und Dienstleistungen entwickeln, betreiben oder verkaufen. (5) Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die direkt oder indirekt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen, einschließlich der Bildung von Tochtergesellschaften, der Beteiligung an anderen Unternehmen und der Zusammenarbeit mit Dritten. (6) Die Gesellschaft kann zudem Aktivitäten und Geschäftsfelder betreten, die geeignet sind, den Wert der Hauptplattform zu steigern oder die betrieblichen Kapazitäten und Ressourcen effizient zu nutzen.
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