Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann zur Durchführung des Gesellschaftszwecks unbebaute Grundstücke erwerben und bebauen, ferner bebaute Grundstücke erwerben und sich an bebauten und unbebauten Grundstücken ein grundstücksgleiches Recht bestellen lassen. Wirtschaftsplanung, Maklerservice, Mitgliederbetreuung, soweit hierfür keine staatliche Erlaubnis oder Zulassung erforderlich ist, - Erbringung von Servicedienstleistungen im Bereich der Finanzberatung, - Finanzberatung, - Vermittlung von Finanzierungen - Vermittlung von Versicherungs- und Bausparprodukten/Versicherungs- bzw. Bausparverträgen, Finanzdienstleistungsprodukten sowie von Versicherungsmaklerverträgen, - Vermittlung von Leasing- und Mietkaufverträgen, Erlaubnispfichtige Tätigkeiten nach dem KAGB und dem KWG werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die den Gesellschaftszweck fördern, ergänzen oder ihm dienen, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind.
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Grundstückswesen und Wohnungswesen
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