Erwerb und das gemeinsame Verwalten von eigenem Kapital- und Grundvermögen. Jegliche Form von Fremdfinanzierung ist ausgeschlossen, ebenso das Verwalten fremden Kapital- oder Grundvermögens. Die Verwaltung von Kapitalvermögen umfasst alle Arten von Wertpapieren, insbesondere Aktien, ETF´s, Fonds, etc. Ausgschlossen sind vertragliche Vereinbarungen in jeglicher Form mit denen Nachschusspflichten verbunden sein könnten. Der Erwerb von Grundvermögen soll grundsätzlich als langfristige Anlage getätigt werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Geschäfte, die steuerlich zu einem Zählobjekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels führen könnten.
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