2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft 1.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2.Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Erfüllung der Aufgaben der Caritas als Lebens -und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb einer ambulanten Pflege, Betreuung und Rehabilitation von alten, kranken und hilfsbedürftigen Menschen, Entwicklung neuer Konzepte zur ambulanten Pflege, seelsorgliche Begleitung sowie die Ausübung sonstiger Leistungen vergleichbarer Art. 3.Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit der Katholisches Altenzentrum St. Josefshaus Herbede gGmbH, durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Leistungen des Controllings, IT- Serviceleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit Fundraising, Imagepflege und Social Media, Fort- und Weiterbildungsleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit Datenschutz sowie Personalverwaltung und Leistungsabrechnung, zentrale Geschäftsführungsleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem technischen Service des Fuhrparks, Brandschutz und Sicherheitsdienstleistungen, Backoffice- Leistungen, Leistungen im Zusammenhang mit dem (behördlichen) Melde-, Berichts- und Antragswesens sowie PSQM- Leistungen. 4 Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen e. V. 5.Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) nebst den dazu jeweils ergangenen Ausführungsbestimmungen finden in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlichten Fassung Anwendung. Ebenfalls zur Anwendung kommen die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen. 6.Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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