Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und Bausparverträgen; Vermittlung von Verträgen über Einlagen und Konten bei einem Kreditinstitut oder Nachweis über Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Darlehensvermittlung: Vermittlung von Verträgen über Darlehen oder Nachweis über Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Anlagevermittlung: Vermittlung von Verträgen über Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer oder von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG handelt oder Nachweis über Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vermittlung von Investmentfonds: Vermittlung von Investmentfondsanteilen erfolgt im Rahmen der Ausnahmeregelung des §§ 2 VI, 1, Nr. 8 KWG. Vermittelt werden Anteile an Investmentvermögen die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 VI, 1, Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; Immobilienvermittlung: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Rechte oder Nachweis über Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.
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