Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und die Förderung des Wohlbefindens im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz l Nr. 3 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein darauf Hinarbeiten, dass Gesundheitssysteme von den Menschen vor Ort geleitet werden und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Ferner sollen die gesellschaftlichen Ursachen für Gesundheitsmängel (z.B. durch Aufklärungsarbeit) angegangen werden, was zu nachhaltigen Verbesserungen im Gesundheitswesen in Afrika führen soll. Des weiteren soll zum Zweck der Gesellschaft auch zählen, die Förderung - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Aufbringen von Mitteln für die Amref International University, eine gemäß dem Universitätsgesetz eingetragene Stiftung. - der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 10 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gewährleistung eines sicheren Zugangs zu sauberem Trinkwasser und Gesundheitsdiensten für diese Bevölkerungsgruppen. - der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 11 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Stärkung der kommunalen Gesundheitssysteme für eine bessere Erbringung von Leistungen der medizinischen Grundversorgung. - der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 15 AO) sowie humanitären Hilfen, insbesondere durch die Pflege und Förderung des Gedankens der Gesundheitssorge. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Afrika, insbesondere durch Berücksichtigung sozialer Gesundheitsfaktoren. Hierzu fördert die Gesellschaft regional und überregional insbesondere Projekte, die geeignet sind die Lebensbedingungen von Menschen in Afrika zu verbessern. Dabei umfasst die Förderung die Initiierung, Projektierung, Implementierung, Umsetzung und Ergebniskontrolle; dazu gehört auch die Auswahl, Zusammenführung und Koordinierung von Kooperationspartnern. Die Förderung kann sowohl unmittelbar als auch mittelbar dem Unterhalt bestehender Projekte und Projektierung neuer Projekte zu Gute kommen. Dazu gehören Vorhaben zur Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung und zur Förderung des allgemeinen Gesundheitszustandes in Afrika. - der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 18 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Eintreten und Bewerben von besseren Lebensbedingungen und Gerechtigkeit bei der Bereitstellung, der Bezahlbarkeit und dem Zugang zu Gesundheitsdiensten, um die Gesundheit von gefährdeten und unterversorgten Bevölkerungsgruppen zu verbessern, insbesondere Programme zur Förderung der reproduktiven Gesundheit, der Gesundheit von Müttern und Kindern, einschließlich des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Während die Gesellschaft im Rahmen der o.g. Zwecke selbst bzw. durch Beauftragung von Hilfspersonen tätig werden kann, zählt zum Zweck der Gesellschaft auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in dieser Ziff. 5 genannten gemeinnützigen Zwecke z.B. durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. l AO.
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