Die Ausführung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleistungen aller Art Gegenstandes ihres Unternehmens mit sich bringt. Bei Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Gewerbes der Gesellschaft hinausgehen, ist ein Beschluss der GesellschafterversammIung erforderlich. Zustimmungsbedürftige Maßnahmen und Rechtshandlungen sind insbesondere: 1. für alle Verfügungen über Grundstücke, Rechte an einem Grundstück oder Rechte an einem Grundstücksrecht sowie für die Verpflichtung zur Vornahme derartiger Verfügungen; 2. für die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die Errichtung, Veräußerung, Verlegung und Aufgabe von Betrieben oder Betriebstätten; 3. für Anschaffungen und Investitionen, einschließlich der Vornahme von Baumaßnahmen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 2.000,00 im Einzelfall übersteigen; 4. für die Inanspruchnahme oder die Gewährung von Sicherheiten oder Krediten sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten; ausgenommen sind Kunden- und Lieferantenkredite, soweit sie im Einzelfall EUR.
Handelsvertreter und Handelsvertretungen, Fachärzte
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