Arbeitnehmerüberlassung an Dritte, die ihren Bedarf an Arbeitskräften vorübergehend nicht selbst decken können oder wollen; hierzu werden Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt angeworben und in Teams oder als Einzelperson den interessierten Dritten, unter Beachtung von gesetzlichen Sicherheitsanforderungen, gegen Entgelt überlassen; ferner Vermittlung von Personal zur Festanstellung sowie Zeitarbeit und Organisation von dessen Weiter- und Fortbildung; dies beinhaltet Beratung beim Outplacement und Outsourcing von Arbeitnehmern.
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