Verwalten von Spezial-AIF im Rahmen der Registrierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 44 KAGB, insbesondere solcher Spezial-AIF, deren Geschäftstätigkeit überwiegend im sozialen undIoder ökologischen Bereich liegt, einschließlich der Beteiligung als Gesellschafter sowie der Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung und Vertretung bei Personengesellschaften. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens der Aufbau und Erwerb sowie das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung gemäß dem KWG erforderlich ist. Das Erbringen von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 KAGB ist vom Gegenstand des Unternehmens nur umfasst, wenn für das Erbringen dieser Dienstleistungen und Nebendienstleistungen eine Erlaubnis gemäß dem KAGB vorliegt.
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