Das Angebot frühestens einen Monat nach Beendigung dieser Hauptversammlung erfolgen und kann bis zum 30. 09. 2002 unterbreitet werden. Das Optionsrecht darf in diesen Zeiträumen nur ausgeübt werden, solange die Inhaber in einem Anstellungs- oder Dienstverhältnis mit der Gesellschaft stehen. Für den Todesfall, den Fall der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, den Fall der Pensionierung sowie den Fall der einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses können Sonderregelungen vorgesehen werden. Die Berechtigten erhalten das Recht, mit Ausübung eines Optionsrechts eine neue Inhaberaktie ohne Nennbetrag (Stückaktie) der Andreas Krone AG zu erwerben. Das Optionsrecht kann nach näherer Bestimmung in den Optionsbedingungen erstmals frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabedatum ausgeübt werden. Die Hauptversammlung verzichtet einstimmig auf die Festlegung von Erfolgszielen gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG, da die wirtschaftliche Entwicklung im Hinblick auf Kurs-, aber auch Renditeziele des Unternehmens zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend konkret und verlässlich genug vorhersehbar ist. Der Optionspreis zum Erwerb einer neuen Stückaktie wird wie folgt berechnet: Ist die Gesellschaft börsennotiert, so entspricht der Optionspreis dem Börsenkurs zum 01. 04. eines jeden Jahres. Ansonsten entspricht der Optionspreis mindestens dem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des.
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