1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Gefördert werden sollen vornehmlich Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren. Diese Förderung soll insbesondere Mädchen und Jungen aus sozial schwachen Schichten zu Gute kommen. Gefördert werden soll die Eigen- und Mitverantwortung, die Selbständigkeit, die schulischen Leistungen sowie der Aufbau und die Unterstützung eines Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins. Zweck ist auch die Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien sowie das Erkennen und Fördern von Ressourcen und Fähigkeiten. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. Einrichtung und Leitung von Kinder stärkenden und Familien unterstützenden offenen Tagesbetreuungen, bei der eine Hausaufgabenunterstützung, Gesundheitserziehung und eine Versorgung mit geregelten Mahlzeiten sichergestellt werden sollen. Des Weiteren wird der Gesellschaftszweck durch eine sinnvolle außerschulische Freizeitgestaltung verwirklicht. Dies geschieht durch diverse pädagogische Angebote, -teilweise auch in den Ferien- im Haus und insbesondere in der Natur. b. Bildung eines Netzwerkes zur möglichst deutschlandweit flächendeckenden Versorgung der Gemeinschaft mit entsprechenden Tagesbetreuungen. c. Die Gesellschaft kann diejenigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Tochtergesellschaften zu gründen, welche die gleichen sozialen Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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