1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Erziehung, b) die Förderung der Bildung, c) die Förderung des Wohlfahrtswesens, d) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, e) die Förderung der Jugendhilfe, f) die Förderung des Zivilschutzes, g) die Förderung des Katastrophenschutzes, h) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, sowie i) die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft Kinder aus dem Raum Hamburg und dessen näherer Umgebung betreut und beaufsichtigt und zu diesem Zweck eine oder mehrere Kindertagesstätten mit dem Schwerpunkt reggio-orientierte Erziehung, Bildung und ganzheitliche Persönlichkeitsentfaltung errichtet und führt. Daneben bietet die Gesellschaft eine Mittagsverpflegung für Kinder und hilfsbedürftige Menschen an. Darüber hinaus führt die Gesellschaft Schulungen von Fachkräften und Zusatzfachkräften für externe Erzieher- und SPA-Prüfungen, Fachtage sowie Zertifizierungskurse für pädagogisches Personal durch. Der Satzungszweck wird ferner dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft die Erstversorgung der Bevölkerung in Krisen- / Kriegs- und Katastrophengebieten anbietet und die betroffenen Bürger mit lebensnotwendigen Mitteln, wie Lebensmitteln, versorgt und psycho-sozial begleitet. Zudem bietet die Gesellschaft die Erstversorgung, Erstaufnahme und Vermittlung von Unterkünften bzw. vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen selbst sowie deren praktische Unterstützung zur Integration an, z.B. durch Begleitung bei Alltagsangelegenheiten, wie Behördengängen sowie die Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur z.B. in Form der Durchführung und Unterstützung von (Informations-)Veranstaltungen oder Sprachkursen. Ferner wird der Satzungszweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln (Geld- und Sachmittel) durch Beiträge und Spenden sowie deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für die in Absatz 1 aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden haben.
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