Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Zivilbeschädigte, - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, - Förderung internationaler Gesinnung sowie der Toleranz auf allen Gebieten des Völkerverständigungsgedankens, im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes und der Internationalen Völkerverständigung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: - die juristische, persönliche und logistische Unterstützung der Verfolgten u.a. durch Vernetzung mit spezialisierten Menschenrechtsanwälten, Zivilgesellschaften sowie Privatpersonen, - die Durchführung von Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksamen Kampagnen und Aktionen sowie allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, um den Satzungszweck zu verwirklichen, - die Förderung unabhängiger Medien und freier Journalisten mit Schwerpunkten der Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Zusammenhänge. Kernanliegen ist die Unterstützung eines freien und unabhängigen Journalismus zur Ausbildung der Meinungsfreiheit und demokratischen Grundverständnisses. Hierzu sollen namhafte Journalisten und Rechtsanwälte als Dozenten gewonnen werden. - die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, die Durchführung von Forschungsprojekten zum Thema Förderung der Demokratie (Forschung), Lehrveranstaltungen im Bereich Zivilgesellschaft (Lehre) sowie Vortragsveranstaltungen und Publikationsprojekten im Bereich Rechtsstaatlichkeit (Wissenschaftstransfer). - die Organisation, Koordinierung und Durchführung von Projekten, wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Seminaren, Konferenzen, im Bereich des Internationalen Menschenrechtsschutzes, - Publikationen und andere Veröffentlichungen im Bereich der Internationalen Völkerverständigung, - die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Zivilbeschädigte, - die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen, Spezialisten auf dem Gebiet des Internationalen Menschenrechtsschutzes, unter Beschaffung von Fördergeldern, Geld- und Sachmitteln aus öffentlichen Institutionen und Einwerbung von Spenden und anderen Drittmitteln. Diese kommen den in 1.b formulierten Zwecken der Gesellschaft unmittelbar zugute, beispielsweise durch vollständige oder teilweise Übernahme von Rechtsanwaltskosten, Kosten für Gerichtsprozesse und ähnlichem.
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