Bildung und Fortbildung insbesondere von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Bildung und Fortbildung soll dazu beitragen, die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Prozesse in der hochindustrialisierten Gesellschaft für den Einzelnen durchschaubar zu machen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen befähigt werden, sich selbständig ein Urteil bilden zu können und ihre politischen Teilhaberechte in dem demokratischen und gesellschaftlichen Willensbildungs- und Umsetzungsprozess wahrzunehmen. Verwirklicht werden soll dieser Gegenstand insbesondere durch - Die Fortbildung/Weiterbildung von Betriebs- und Personalräten sowie von Vertrauensleuten der Schwerbehinderten insbesondere im Rahmen gesetzlicher Freistellungsansprüche sowie im Sinne einer Qualifizierung als Multiplikatoren für den Weiterbildungsbereich, - Durch Weiterbildung in Verbindung mit kooperierenden Verbänden und Institutionen und als übergreifendes Angebot für Interessenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, - durch Weiterbildung unter dem Aspekt der Integration von beruflicher und politischer Bildung im nationalen und internationalen Kontext. Die Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen werden durchgeführt von in der Erwachsenenbildung erfahrenen Referenten und Praktikern, die als Hilfspersonen für die Gesellschaft tätig werden.
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