Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung", in dem sie für die Alleingesellschafterin, die nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (§ 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes) steuerbegünstige Stiftung Herzog Engelbert-Charles und Herzogin Mathildis von Arenberg mit Sitz in Düsseldorf Mittel beschafft ( § 58 Nr. 1 Abgabenordnung), die zu folgenden satzungsmäßigen Zwecken zu verwenden sind: a) Hilfe für vom Aussterben bedrohte Tierarten, b) Unterstützung von Kindereinrichtungen, besonders auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, c) Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres Alters bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung sind, d) Unterstützung von Waisenkindern, die bedürftig im oben genannten Sinne sind, im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft. Die Mittel werden durch den bisherigen Gegenstand des Unternehmens (Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigenen und fremden Vermögens im In- und Ausland) beschafft. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen, die dem Geschäftszweck dienen, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen.
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Sozialwesen
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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