Vermietung und Zurverfügungstellung von Operationssälen sowie den anderen erforderlichen Räumen zur Aufnahme, Lagerung und Behandlung eines zu operierenden oder frisch operierten Patienten. Die Bereitstellung der gesamten Infrastruktur (Personal etc., soweit eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist) zur Durchführung von ambulanten Operationen für Ärzte. Die Organisation - ausdrücklich jedoch nicht die Durchführung - von Augenoperationen. Die betriebswirtschaftliche Führung und Verwaltung eines OP-Zentrums. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei der Gesellschaft um eine reine Betriebsstättengesellschaft handelt, die lediglich den betriebswirtschaftlichen Teil und die Kosten für die Durchführung von Augenoperationen übernimmt; der gesamte ärztliche Bereich, so die Durchführung der Operation, die Behandlungsverträge mit den Patienten und die Abrechnung gegenüber der KVen, wird von den Ärzten persönlich durchgeführt, die den organisatorischen Teil von der Gesellschaft mieten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen der gleichen Branche zu beteiligen und auch Zweigniederlassungen zu errichten. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.
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