Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten im Sinne von § 1 des Baukammerngesetzes des Landes NRW, d.h. die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken einschließlich Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten, der Überwachung der Ausführung, der Erbringung von Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, von Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Nutzung von Bauwerken sowie die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange.
Architekten
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