Beratung und Vermittlung von Vermögensanlagen und Darlehen in regulierten und nicht regulierten Kapitalmärkten. Dies betrifft insbesondere erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c, d, f Abs. I, II, III, i und h GewO und nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Tätigkeiten, die unter eine Vermögensverwaltung im Sinne des KWG fallen sowie die Erbringung von Rechts- oder Steuerberatungen sind ausgeschlossen. Des Weiteren werden nicht erlaubnispflichtige Vermögenswerte wie Kunstgegenstände und Edelmetalle vermittelt bzw. mit Waren aus den im Vermittlungsprogramm stehenden Venture Capital Firmen und anderen Unternehmen im In- und Ausland gehandelt. Außerdem ist der Aufbau und die Pflege eines Netzwerks von Personen und Unternehmen mit dem Ziel gemeinsam und innerhalb des Netzwerkes Projekte voranzutreiben Ziel der Gesellschaft sowie die Vermittlung von Geschäftskontakten. Zu den Projekten zählen alle Aufgaben rund um die Entwicklung/Weiterentwicklung sowie Projektmanagement/Projektumsetzung von Immobilienprojekten (Gewerbe, Wohnen, Grundstücke), Unternehmensprojekten (komplette Unternehmen, Teilbereiche von Unternehmen, Patenten) sowie Entwicklung von Geschäftskonzepten (Business-Development) und Beschaffung von Kapital.
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