Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft selbst die Konzeption und Organisation von öffentlichen Ausstellungen vornimmt und diese durchführt, sowie Publikationen zu Licht- und Medienkunst erstellt und herausgibt sowie Veranstaltungen mit und zu Licht- und Medienkunst durchführt.
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