Vermittlung und Betreuung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie die Vermittlung von Investmentfondanteilen. Die Vermittlung von Investmentfondanteilen erfolgt im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Vermittelt werden Anteil an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, und/oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf und die Vermittlung von physichen Edelmetallen sowie die Vermittlung von Immobilien. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
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