Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke, der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose und fürsorgerische Betätigung im Betreuungs- und Unterbringungsbereich. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Kranken, Behinderten und Altenhilfe und Kinder und Jugendhilfe sowie die soziale Unterstützung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Sozialeinrichtungen sowie die Vornahme aller Dienstleistungen, die dem Gesellschaftszweck dienlich und förderlich sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, insbesondere durch - den Betrieb betreuter Wohnformen, - Leistungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe / Behindertenhilfe, ambulant, teilstationär und stationär - teilstationäre, vollstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, - Leistungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - Bildungsangebote - Das Betreiben von Angeboten und Diensten zur ambulanten Unterstützung und Behandlung der betroffenen Menschen in ihrem sozialen Netzwerk - Die Entwicklung und Durchführung zeitgemäßer Versorgungskonzepte, die eine Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem gewohnten Lebensumfeld ermöglichen - Beschaffung von Fördermitteln, die der Gesellschaft und Organisation zugutekommen können, die den Gesellschaftszwecken entsprechen. - vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zur Wiedereingliederung der Menschen mit seelischer Behinderung.
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