Einrichtung und Unterhaltung allgemeinbildender Deutscher Auslandsschulen einschließlich Kindergarten im Sinne des Auslandsschulgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (ASchulG), im Folgenden Schule genannt. Die Schule dient dem Ziel, ihren Schülerinnen und Schülern eine Schulausbildung zu ermöglichen, die auf deutsche Bildungsziele und deutschsprachig geprägte Abschlüsse nach § 2 Abs. 2 Auslandsschulgesetzes ausgerichtet ist. Die Schule stellt sich darüber hinaus die Aufgabe, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AK- BP) der Bundesrepublik Deutschland in Vietnam zu unterstützen und die Schülerinnen und Schüler mit der Kultur Vietnams vertraut zu machen sowie auch durch au- ßerschulische Aktivitäten menschliche und kulturelle Verbindungen zu pflegen und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Im Rahmen dieser Zielsetzung steht die Schule/der Kindergarten auch Schülerinnen und Schülern/Kindern nichtdeutscher Staatsangehörigkeit offen, sofern die Kapazität der Schule/des Kindergartens dies zulässt und die gesetzlichen Bestimmungen des Landes dem nicht entgegenstehen. Der Aufbau der Schule orientiert sich an der Zielsetzung der Auswärtigen Kultur und Bildungspolitik (AKBP) der Bundesrepublik Deutschland und wird im Einzelnen im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, vertreten durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten/Zentralstelle für das Auslandswesen, unter Mitwirkung der zuständien deutschen Auslandsvertretung in Vietnam festgelegt.
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