Ziel und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und von Verbraucherberatung im Überschuldungsfall und Verbraucherschutz sowie die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht durch die Einrichtung des Betriebs von Beratungsstellen, insbesondere in Form der Einrichtung und des Betriebs von Schuldner- und lnsolvenzberatungsstellen als geeignete Stellen gemäß § 305 lnsO, durch die Wohlfahrtspflege sowie durch Beratung, die zur Förderung und dem Schutz der Ehe und Familie dient. Schwerpunktmäßig sollen die Beratungsstellen folgende Aufgabenstellung haben: - Durchführung qualifizierter Schuldner- und lnsolvenzberatung sowie die Begleitung bis zur Entschuldung einschließlich Anfertigung der Insolvenzantragsunterlagen. - Beratung hilfsbedürftiger Personen zur Abdeckung derer Bedürfnisse und Interessen als Orientierungshilfe in unterschiedlichen familiären Lebenslagen und in der Erziehung sowie zur Konflikt- und Krisenbewältigung. Die für die Beratungsleistung möglichenfalls zu erbringende Vergütung berücksichtigt in angemessener Weise das Einkommen der Kunden. Die Vergütung darf nicht der gewerblichen Gewinnerzielung dienen. Die gGmbH versteht sich als Bestandteil der Wohlfahrtspflege und strebt die Zugehörigkeit bzw. Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege an.
Sozialwesen
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