Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen ( 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); Förderung der Entwicklungszusammenarbeit ( 52 Abs. 2 Nr. 15 AO); Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ( 52 Abs. 2 Nr. 18 A0); Förderung des Schutzes von Ehe und Familie ( 52 Abs. 2 Nr. 19 AO); Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die kostenlose Zur-Verfügung-Stellung von Informationen zu Themen der Gesundheit, Arbeit und Familie für Frauen in der dritten Welt mit Hilfe von Internet und kostenlosen MP3-Playern sowie Spendensammlung zur Erreichung dieser Zwecke und für andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ähnliche Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann - zur Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke auch als Mittelbeschaffungsgesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden.
Interessengemeinschaften
Softwarehäuser
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827