Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Untersuchungen, die Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich zu erteilender Bestätigungsvermerke, die Erstellung von Gutachten, die Mitwirkung in Rechtsangelegenheiten, soweit dies nach dem Rechtsberatungsgesetz zulässig ist, sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen einschließlich der Vertretung vor den entsprechenden Behörden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte ausführen, die dienlich erscheinen, um den Geschäftszweck zu erreichen und zu fördern. Ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten soweit die gesetzlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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