1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Erziehung und Bildung im Sinne des § 1 SGB VIII. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ziele: · junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; · Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; · Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; · dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Jugendlichen und Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere gefördert durch: · die Einrichtung und Unterhaltung von Jugendeinrichtungen im Rahmen von SGB VIII-Leistungen für Kinder und Jugendliche, die hilfebedürftig sind, · Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung, · Einrichtungen von Beratungsstellen und Elternschulen.
Sozialwesen
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