Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege i.S.v. § 52, Absatz 2, Punkt 3 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine unabhängige und nicht gewinnorientierte Beratung von Patienten oder Ärzten auf dem Gebiet der Augenheilkunde insbesondere durch die Erteilung von "Zweitmeinungen oder Konsilen" durch auf diesem Gebiet spezialisierte Universitätsprofessoren oder durch eine Vermittlung entsprechender Zweitmeinungen.
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