Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Ziffer 4 AO, die Förderung der Erziehung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Ziffer 7 AO, die Förderung der Hilfe für Behinderte im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Ziffer 10 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen: - das Errichten und Betreiben von Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, insbesondere autistische Menschen sowie die Übernahme von Verhinderungspflege - die Organisation und Durchführung von Fördergruppen und Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von autistischen Menschen - die Förderung der Erziehung in der Familie - Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung - die Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen gemeinnützigen und/oder mildtätigen Einrichtungen, Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt - Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1. Dies insbesondere durch die Vermarktung von gespendeten Sachgütern für die oben genannten Zwecke.
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