(1) Gegenstand des Unternehmens ist, a) der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art, b) der Handel mit Zubehör- und Ausrüstungsgegenständen, c) die Vermittlung und das Verleihen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art, d) die Überlassung von Miet- und Unfallwagen sowie Werkstattersatzwagen im Rahmen des Fahrzeughandels, e) der Betrieb einer Reparaturwerkstatt, f) die nicht erlaubnispflichtige Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen für den Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art (§§ 34c Abs. 5, 34d Abs. 9 GewO). (2) Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck, sowie deren Geschäftsführung, unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. (3) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen, sowie sich an dem Unternehmensgegenstand ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. (5) Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerrechtlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.
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