1.1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes ("KWG") 1.2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG 1.3. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG 1.4. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG 1.5. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG 1.6. das Eigengeschäft gemaß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 32 Abs. 1a KWG 1.7. die Family Office Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Vermögensreporting, Vermögenscontrolling, und Vermögensconsulting, die keine Finanzdienstleistungen sind 1.8. die Vermittlung ausgewählter Anlageprodukte, die weder eine Finanzdienstleistung noch eine sonstige aufsichtsbehördlich erlaubnispflichtige Dienstleistung ist 1.9. sonstige Nebendienstleistungen der in 1.1. bis 1.8 aufgelisteten Dienstleistungen, sofern sie keiner zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Erlaubnis bedürfen 2. Die Gesellschaft ist weder befugt, sich bei der Erbringung der unter 1. genannten Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, noch Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels anzuschaffen oder zu veräußern.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unternehmensberatung, Finanzdienstleister
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