Die Planung (einschließlich des Betreibens von Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren und Altlastensanierung), der Bau, der umweltfreundliche Betrieb sowie die umfassende Instandhaltung von Einrichtungen der Entsorgungswirtschaft, insbesondere von Anlagen zur Bioabfallaufbereitung, Gewerbeabfallaufbereitung, Baustellenabfallaufbereitung, Deponierung, zur thermischen Abfallbehandlung inklusive Schadstoffentfrachtung sowie die Vermarktung der in den Einrichtungen gewonnenen Wertstoffe und Energie. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die abfallrechtlichen Bestimmungen, sind zu beachten; die Leitlinien des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung sind für die Gesellschaft verbindlich.
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Entsorgungsbetriebe
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