Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung von Wissenschaft und Forschung: durch die Analyse der Auswirkungen algorithmischer Entscheidungsfindungsprozesse auf menschliches Verhalten und das Aufzeigen ethischer Konflikte, weiter die Erläuterung und Publikation der Eigenschaften und Auswirkungen komplexer Prozesse algorithmischer Entscheidungsfindung für eine breite Öffentlichkeit sowie der erlaubnisfreie Betrieb einer für die Nutzer kostenfreien Plattform im Internet und sonstigen Medien, die Expertinnen und Experten verschiedener Kulturen und Disziplinen zusammen bringt, die sich mit der Analyse algorithmischer Entscheidungsfindung und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen beschäftigen; b) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit: durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Fortschritt der Entwicklungsländer mittels der Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern, die dazu aus eigener Kraft zu den üblichen internationalen Austauschverhältnissen nicht in der Lage sind. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche - Schaffung von Einkommen, Ernährungssicherung, Gesundheitsfürsorge, Bildung und der Förderung der Menschenrechte; - Projekte zur Krisenprävention und Konfliktbewältigung; - Aufklärung der deutschen Bevölkerung über die Lebenssituation der Menschen in Entwicklungsländern zur Förderung des Gedankens der Völkerverständigung. Dies geschieht z. B. durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Vorträge und die Vergabe von Forschungsaufträ- gen; - Kampagnen zur Förderung der Entwicklungshilfe und des Gedankens der Völkerverständigung; c) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung: durch Vorträge und die Ausrichtung von Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Konferenzen zu den Auswirkungen algorithmischer Entscheidungsfindungsprozesse auf Individuen und die Gesellschaft; d) Die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz durch die Information über und Beratung zu den Auswirkungen algorithmischer Entscheidungsfindungsprozesse auf Konsumentscheidungen, wie etwa Bonitätsprüfung, Profilbildung, individualisierte Preisgestaltung etc.
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