Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Soweit die Gesellschaft Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt, erbringt sie ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen an Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Ausgeschlossen ist auch insoweit die Vornahme von Geschäften, die nach dem Kreditwesengesetz und dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.
Immobilienmakler
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