Gesellschaft nimmt im Auftrage des Kreises Nordfriesland die Aufgaben wahr, die diesem aufgrund der Abfallgesetze als zuständigem Aufgabenträger obliegen und nicht unbedingt von ihm als Hoheitsträger wahrgenommen werden müssen, d.h. insbesondere die Umsetzung der Abfallsatzung, der Gebührensatzung und des Abfallwirtschaftsprogramms. Nicht zu den Aufgaben gehören daher insbesondere der Erlaß der Abfallsatzung, der Gebührensatzung und des Abfallwirtschaftsprogrammes. Die Gesellschaft kann sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Dritter bedienen. Die Gesellschaft beschränkt sich in ihrer unmittelbaren Tätigkeit im wesentlichen auf planende, verwaltende und beratende Tätigkeiten. Ausführende/operative Tätigkeiten wird die Gesellschaft in dem Umfang übernehmen, wie dies vom Gesellschafter ausdrücklich gewünscht wird.
Ämter & Behörden
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