Förderung (Unterstützung, Betreuung und Förderung) der Jugend - und Altenhilfe i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie Förderung des Wohlfahrtswesens i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO insbesondere für Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO). Weiterhin werden Menschen i.S.v. § 53 AO betreut, unterstützt und gefördert unabhängig von ihrer Behinderung oder ihrem Alter sowie suchterkrankte Menschen. Die Gesellschaft wird insbesondere durch die nachfolgenden Tätigkeiten und Maßnahmen verwirklicht: - Stadtranderholung für Kinder- und Jugendliche - Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen i.S.v. § 53 AO auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Parkplatzorganisation am Audi-Sportpark des FC 04 Ingolstadt (§ 132 SGB IX und § 68 AO) - berufliche Qualifizierung für Mitbürgerinnen und Mitbürger in schwierigen Lebenslagen (§ 53 AO) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU) und zur Wiedereingliederung in das Berufsleben (§ 132 SGB IX und § 68 AO) - Förderung und Betreuung von Menschen i.S.v. § 53 AO im Rahmen von Vorbeugung oder Abhilfe, die von Verarmung oder Krankheit bedroht sind (§ 132 SGB IX und § 66 AO). Diese sozialen Leistungen werden erbracht von stationären und teilstationären Diensten und Einrichtungen.
Sozialwesen
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