Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Verwirklichung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen - Begleitung der geförderten Personen bei der Vermittlung in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt - den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, insbesondere die Unterbringung und die Versorgung von Flüchtlingen. Bei der Verwirklichung des Satzungszwecks wird auch auf Kooperationen innerhalb des Verbunds zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. und seinen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften zurückgegriffen. Die Beteiligten wirken insofern satzungs- und planmäßig zusammen. Dabei bedient sich die Gesellschaft insbesondere auch der Dienstleistungen der AWO Hamburg Reinigung und Service gGmbH, sodass auch für diese Tochtergesellschaft die Unmittelbarkeit der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung gewährleistet wird.
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Sozialwesen
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