Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Erbringung von ambulanten Pflegedienstleistungen - Betreuungsdienstleistungen für ältere Menschen im Quartier - Betreuung von Senioren in Einrichtungen des Servicewohnens - Betreiben eines Hausnotrufs - das Errichten und Betreiben von Tagespflegen - das Betreiben von Wohngemeinschaften und Wohngruppen, auch Dementen-Wohngruppen inkl. ambulant oder/und stationär erbrachter Pflegedienstleistungen. Bei der Verwirklichung des Satzungszwecks wird auch auf Kooperationen innerhalb des Verbunds zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. und seinen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften zurückgegriffen. Die Beteiligten wirken insofern satzungs- und planmäßig zusammen. Dabei bedient sich die Gesellschaft insbesondere auch der Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Hausmeister, Fahrdienst) der AWO Hamburg Reinigung und Service gGmbH, sodass auch für diese Tochtergesellschaft die Unmittelbarkeit der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung gewährleistet wird.
Sozialwesen
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