Betrieb und die ständige konzeptionelle und fachliche Weiterentwicklung des "Seniorenzentrum Wutöschingen" in Wutöschingen. Zum Seniorenzentrum Wutöschingen gehören das betreute Seniorenwohnen Wutöschingen in der Hauptstraße 24 sowie das derzeit sich noch in Planung befindliche Pflegeheim Wutöschingen in der Hauptstraße 22. Hierbei kann eng mit den Diensten und Einrichtungen der "AWO Waldshut soziale Dienste gGmbH" zusammengearbeitet werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze der Arbeiterwohlfahrt, wie sie im Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt in der jeweils gültigen Fassung hinterlegt sind; insbesondere ist das Leitbild und die sich daraus abgeleiteten Leitsätze der AWO zu beachten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar wohlfahrtspflegerische Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Mittelüberlassung sowie Ausschüttungen im Rahmen der Vorschriften des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter sind insoweit zulässig, als diese selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme derselben als gemeinnützige und somit steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Die Gesellschaft darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, begünstigen. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zwecks fällt das Vermögen der Gesellschaft an den Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Waldshut e. V. oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten. Maßgeblich ist, dass das Vermögen ausschließlich zu wohlfahrtspflegerischen Zwecken im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - gleich durch welchen Empfänger - verwendet werden darf.
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