Beteiligung an gewerblichen industriellen kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Art, insbesondere an "Start-ups", im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage, einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zweck fördern oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin übernehmen. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten und Veräußern von Aktien, Fonds und Anleihen. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesondere in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso wenig wird eine Tätigkeit im Sinne des § 34 c GewO ausgeübt.
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