Führung einer Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen. Die Gesellschaft kann sich mit allen wissenschaftlichen, wirtschaftlich technischen, technischen, künstlerischen, wirtschaftlichen und ökologischen Forschungs-, Entwicklungs-, Beratungs-, Prüf- und sonstigen Ingenieurtätigkeiten sowie Dienstleistungen für Sonderfragen des Bauwesens befassen, insbesondere im Bereich Stahl- und Leichtbau, Fassaden- und Glasbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, alles zu tun, was üblicherweise unter Ingenieur-Planung, Ingenieur-Bau und Ingenieur-Consulting verstanden werden kann. Diese Gesellschaft kann die persönliche Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften (GmbH und Co KG) mit gleicher Tätigkeit oder deren Gegenstand der Erwerb, die Entwicklung, Vermarktung und Verwaltung von Grundstücken, Immobilien und Gebäuden, die Errichtung von Gebäuden (Bauherrnaufgaben) oder die Projektsteuerung beträgt übernehmen.
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