Beteiligung von Kommunen, Landkreisen und sonstigen öffentlichen Körperschaften sowie ggf. Privaten aus der Region an der als Tochtergesellschaft der Flughafen Stuttgart GmbH neuzugründenden Baden-Airpark Erwerbs GmbH, künftig Baden Airpark GmbH. Deren Zweck ist im wesentlichen die Einrichtung und der Betrieb des Gewerbeparks Baden Airpark sowie des Regionalflughafens Baden Airport Karlsruhe/Baden- Baden und die Übernahme der dafür erforderlichen Grundstücke und Anlagen sowie die Einrichtung und der Betrieb bzw. die Ermöglichung von Freizeiteinrichtungen (Golfplatz, Eissporthalle, Bogenschützen etc.) auf dem Konversionsgelände. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke i. S. der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte tätigen.
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