Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Integrationsbetrieben zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, für die in der Regel keine anderweitigen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft ergreift darüber hinaus auch allgemein Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Damit verfolgt sie das Ziel der Integration von Menschen mit Behinderung in unsere Zivilgesellschaft sowie die Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Sozialwesen
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