Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen einschließlich der Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden, § 59c Absatz 1 BRAO. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung, des Steuerberatungsgesetzes sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte und Steuerberater nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. Soweit Anwaltsnotare an der Gesellschaft beteiligt sind, erfolgt diese Beteiligung nur mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit; notarielle Amtsausübung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Soweit Rechtsanwälte oder Steuerberater an der Gesellschaft beteiligt sind, die auch Wirtschaftsprüfer sind, erfolgt diese Beteiligung nur mit ihrer anwaltlichen bzw. ihrer steuerrechtsberatenden Tätigkeit; die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
Rechtsberater
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.