1. Die Tätigkeit als Zweckgesellschaft im Rahmen einer Transaktion zur Forderungsankaufsfinanzierung der OTTO Payments GmbH. Dazu gehört insbesondere der revolvierende Erwerb von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft, deren Absicherung und deren Finanzierung durch die Aufnahme von Darlehen, die Begebung von Schuldverschreibungen oder andere geeignete Maßnahmen sowie der Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen mit externen Dienstleistern zur Auslagerung von eigenen Aufgaben und Funktionen sowie alle weiteren mit dem Erwerb von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen, deren Absicherung und Finanzierung im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder die Entwicklung des Unternehmens fördern und durch das Gesetz gestattet sind. 3.Die Gesellschaft wird keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft wird kein aktives Management der erworbenen Vermögenswerte unter Ertragsgesichtspunkten betreiben oder durch Dritte betreiben lassen. Die Gesellschaft wird keinen Grundbesitz erwerben. Die Gesellschaft wird keine anderen Unternehmen gründen, verwalten, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft wird keine Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge oder sonstigen Unternehmensverträge abschließen.
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