Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen auf Grundlage eines sportartübergreifenden Trainingskonzepts, das u.a. begleitete Trainings in Ballsportarten (Ballschulkurse, Fußballkurse, Sportworkshops) enthält. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, allen Kindern - egal welcher Herkunft - die Ausübung einer Sportart zu ermöglichen und an regelmäßigen Programmen teilzunehmen.
Sozialwesen
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